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Das Gesetz

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Berlin, 30.07.2004 

  Regierung

Bundesumweltminister Trittin:

Wirksamer Klimaschutz und Innovationsmotor für die Wirtschaft

Am 1. August 2004 trat das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik."

Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren Energien sorgt.*

Trittin: "Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet - so viel wie eine Kugel Eis."

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Der wirksame Klimaschutz des EEG wird durch folgende Zahlen deutlich: Im Jahr 2003 wurden etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Mio.t. Für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass allein durch das EEG über 40 Mio. t CO2 vermieden werden, insgesamt durch die Nutzung erneuerbarer Energien rund 80 Mio. t.

Vergütungssätze 2006:

Anlagentyp

Anlage < 30 kWp

30 kWp < Anlage < 100 kWp

Anlage > 100 kWp

Freilandanlage

 0,406 €

 0,406 €

 0,406 €

Dachanlage

 0,518 €

 0,493 €

 0,487 €

Fassadenanlage

 0,568 €

 0,543 €

 0,537 €

*) Bemerkung: Dieser Betrag gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Anlage im Jahr 2006 an das Netz anschließen. Danach gilt, dass sich jeweils für Neueinsteiger die Vergütung um 5% reduziert, wieder mit einer Laufzeit von 20 Jahren zzgl. Rumpfjahr (restliche Monate des ersten Jahres der Inbetriebnahme).