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Konzept & Realisierung:
SER.A.F.I.M. e. K.

 

Versicherung

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PV-Anlagen – wogegen kann man sie versichern und wogegen nicht?

Was ist versichert?

• Photovoltaik-Anlage, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile
• Ertragsausfall

Wogegen ist man versichert?

• Vandalismus
• Sturm, Hagel
• Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag
• Brand, Wasser, Schneelast (höhere Gewalt)
• Diebstahl

Was wird entschädigt?

• Die Reparaturkosten
• Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, werden
  die Wiederbeschaffungskosten entschädigt
• Der Ertragsausfall, der durch den schadensbedingten Stillstand der Anlage nicht
  erwirtschaftet werden konnte        

Was ist nicht versichert?

• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Krieg
• Innere Unruhen
• Kernenergie
• Garantieschäden

LUMIT® -Solar-(Sach) Versicherung

Der "Vollkasko-Schutz" für Ihre Solaranlage deckt nahezu alle Gefahren ab. Nicht nur die "klassischen" Risiken wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sondern auch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Kurzschluss und vieles mehr.
Außerdem sind im Schadenfall Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Maurer- und Stemmarbeiten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Schadensuchkosten und Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen jeweils bis 2.500 EUR beitragsfrei mitversichert.

Beispiel:

PV (Schrägdach)
Anlage bis 5 kWp
p.a. € 89,00 zzgl. Verischerungssteuer
SB € 150,00

LUMIT®-Ausfallkostenversicherung

Soweit unvorhersehbare, im Rahmen der LUMIT® -Solar-(Sach) Versicherung versicherte Schadenereignisse Stillstandszeiten nach sich ziehen, übernimmt unsere Ausfallkostenversicherung die weggefallene Einspeisevergütung des Gesetzgebers bei photovoltaischen Anlagen.
Nur ein Beispiel: Ein Blitzschlag beschädigt Ihre Solaranlage. Sie produziert keinen Strom mehr und entsprechend erhalten Sie vom Gesetzgeber für die Dauer der Reparatur auch keinen Cent Einspeisevergütung. Bei einer Unterbrechung von beispielsweise einem Monat kann sich das, je nach Anlagengröße, schnell zu einem größeren Verlust summieren
.

Anlageleistung bis 10 kWp
beitragsfrei mit versichert
Tagesentschädigung:
€ 2,00 je kWp
(in der Zeit vom 01.04. bis 30.09.
€ 1,00 je kWp
(in der Zeit vom 01.10. bis 31.03.